Christopher Müller
Eine Diepholzer Bürgerrevolte
aus dem Jahr 1725
"In der Nacht vom 04. Oktober zum 05. Oktober 1725 machte im Diepholzer Amtsgefängnis ein gewisser Johann L. aus Jacobi-Drebber, der wegen Ehebruchs zu einer vierwöchigen Gefängnisstrafe verurteilt war, seinem Leben durch Erhängen ein Ende. Das Amt verlangte, daß der Selbstmörder auf dem Diepholzer Friedhof beerdigt würde. Bürgermeister und Rat widersetzten sich nebst der ganzen Bürgerschaft diesem Ansinnen und erklärten, der Tote gehöre auf den Drebber'schen Kirchhof, wo die Familie ein Erbbegräbnis besitze. Als das Amt jedoch auf seiner Forderung beharte, auch den Toten den Verwandten nicht ausliefern wollte, besetzte am 10. Oktober frühmorgens der Bürgermeister Müller mit 20 Mann die Straße vor dem Eschtor und gab seinen Leuten den Befehl, die Leiche auf keinen Fall durchzulassen, ließ auch zu gleicher Zeit den Schlagbaum mit einer großen Wagenkette verschließen. Das Amt bot nun die in Diepholz in Quartier liegende Kompanie Soldaten unter Führung des Hauptmanns Coulon auf, um die Beerdigung gegebenfalls mit Waffengewalt durchzusetzen. Bürgermeister und Rat dagegen hielten Tag und Nacht beim Eschtor strenge Wacht, um die Beisetzung zu verhindern.
Am 12. Oktober morgens zwischen 5 und 6 Uhr wurde die Leiche durch die Verwandten aus Jacobi-Drebber unter Begleitung zweier Amtsbediensteten vom Amt aus in den Ort hineingefahren. Während der Zug kurze Zeit auf der Langen Straße anhielt, ging der Amtsdiener Gerd Klusmann auf Befehl des Amtes zum Bürgermeister, um diesem den Schlüssel für den Friedhof abzufordern. Er mußte aber unverrichteter Sache zurückkehren. Der Leichenzug, um den sich nunmehr die Soldaten in drei gesonderten Zügen gruppierten, bewegte sich unter Vorantritt des Diepholzer Amtmannes zunächst noch langsam weiter dem Eschtore zu und machte dann einige Schritte vor der aus 60 bis 70 Personen bestehenden Bürgerwache halt.
Jetzt kamen aus allen Straße Diepholzer Bürger mit allerhand Waffen versehen, wie Mistgabeln, Forken, Spaten, Knüppeln usw., der Wache in ihrer bedrängten Lage zu Hilfe. Als die Diepholzer den widerholten Aufforderungen des Amtmannes, den Widerstand aufzugeben, nicht nachkamen, rückte auf einen Wink des Amtmannes der Hauptmann Coulon mit allen drei Zügen gegen die Bürger vor. Diese flohen erschreckt auseinander. Der Bürger Hermann Runge erhielt dicht bei dem Tumultplatz an Dr. Wahrendorfs Plankeeinen Bajonettstoß durch die Brust, so daß er sofort tot zu Boden sank. Der Bürgermeister wurde als erster durch einen Stich mit dem Sponton von dem Hauptmann Coulon schwer verwundet und der Bürger Schimmelpfennig erhielt mit einem Gewehrkolben einen gefährlichen Schlag auf den Kopf. Als so der Widerstand der Diepholzer Bürger gewaltsam gebrochen war, wurde von den Soldaten die Kette am Schlagbaum gesprengt, der Weg durch das Eschtor freigemacht und der Wagen mit der Leiche nach dem Friedhof geführt. Bürgermeister und Rat strengten auf Grund dieses Vorfalles einen Prozeß gegen das Amt Diepholz an, der den Diepholzern 2246 Taler, 31 Mariengroschen und 4 Pfennig Kosten verursachte, aber niemals entschieden wurde. Alles in allem: Ein Bild aus einer rauhen Zeit!"
Ein weiterer Rechtsstreit wurde angestrengt, um die an das Amt schon völlig verloren gegangene Gerichtsbarkeit wieder zu erlangen. Auch hierüber ist eine besondere Abhandlung von Dr. Bernhard Engelke vorhanden und auszugsweise unter der Überschrift: "Das Diepholzer Stadtgericht" in den Diepholzer Heimatblättern abgedruckt. Es heißt darin:
"Da gelang es dem energischen Bürgermeister Christoffer Müller die Bürger aufzurütteln. Weil aber das Amt die Gerichtsbarkeit in Güte nicht zurückgeben wollte, wurde der Rechtsweg beschritten und eine Klage bei der Justizkanzlei zu Hannover eingereicht, daß das Amt Eingriffe in die städtische Gerichtsbarkeit vornehme. Umständliche Zeugenbeweise wurden erhoben und umfangreiche Akten an die Universität Leipzig gesandt. Das am 07. April 1732 in Hannover bekanntgegebene Urteil der Leipziger Juristenfakultät sprach dem Rate zu Diepholz die erste Instanz bei der summarischen Erörterung in Schuldsachen zu, ferner das Recht, Besichtigungen, Vergleiche, Verpfändungen, Bestätigungen von Käufen und Obligationen sowie freiwillige öffentliche Verkäufe rechtswirksam vorzunehmen. In Strafsachen durfte der Rat die Schuldigen in den Block legen und auf Geldstrafen bis zu zwei Rechtstalern erkennen. Schwerere Delikte aber seien alleine dem Amt vorbehalten. Beide Parteien legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Darauf wurde das angefochtene Leipziger Erkenntnis am 08. Dezember 1742 durch das Ober-Appellationsgericht Celle bestätigt und dem Rat zu Diepholz weiter das Recht zugesprochen, Geburts-Briefe und Bescheinigungen für Bürgerkinder auszustellen, den Nachlaß verstorbener Bürger auf Ersuchen zu versiegeln und festzustellen, sowie in allen vor das Ratsgericht gehörenden Sachen Bürger durch die Bürgerdiener zitieren zu lassen. Dem Rat wurde aber zur Bedingung gemacht, zur Vornahme der gerichtlichen Handlungen eine bestimmte Person in Eid und Pflicht zu nehmen."
In dem durch die beiden Urteile festgelegten Umfange hat dann der Rat durch einen beeidigten Stadtgerichts-Aktuar die Gerichtsbarkeit unter fortwährenden weiteren Prozessen mit dem Amt von 1743 bis 1834 ausgeübt, d.h. bis zur Vereinigung der Stadt Diepholz mit dem Flecken Willenberg. Christopher Müller hat den Ausgang des erfolgreich angestrengten Prozesses wegen der Gerichtsbarkeit noch erlebt. Er starb im Haus Steinstraße 3 am 14.03.1746.
Die Diepholzer Bürgerschaft hat ihren langjährigen Bürgermeister dadurch besonders geehrt, daß sie ihn am 18.03.1746 in der Diepholzer Kirche beisetzte. Es ist wohl erstaunlich, daß er nach der Revolte von 1725 von dem Amt und der Regierung noch weitere 20 Jahre unangetastet amtieren konnte. Im Hinblick auf sein Ansehen in der Bürgerschaft und seine untadelige Amtsführung hielten es Amt und Regierung offensichtlich nicht für ratsam, ihrerseits den Bogen zu überspannen.
Die Kirche, in der Christopher Müller, der Jüngere, beigesetzt wurde, war nicht mehr die ursprüngliche, die aus dem Jahr 1450 stammte. Die Diepholzer Kirche mußte mehrfach wegen Baufälligkeit im Laufe der Jahrhunderte abgerissen und erneuert werden. Der letzte Neubau, jeweils am alten Platz, ist in den Jahren 1803-1806 errichtet worden. An ihm war der Amtszimmermeister, Ratsherr und Kirchenvorsteher Christian Gerhard Müller (geboren 1763, gestorben 1829) aus der Linie Müller-Wetschen maßgeblich beteiligt. Die nachstehend wiedergegebene Federzeichnung der im Jahr 1800 abgebrochenen Diepholzer Kirche ist den Diepholzer Heimatblättern entnommen. Bei dem Abbruch wurde das Grab von Christopher Müller, dem Jüngeren, nochmals festgestellt.
[Nach G. Vogelsang, Chronik der Familie Müller]
