Feldsteinmangel
Bekanntmachung
Nachdem der Mangel an Feldsteinen, sowohl bei dem Bau der Heerstrassen und anderen öffentlichen Unternehmungen, als auch zu den Bedürfnissen der Communen, in dem Fürstenthum Lüneburg und in den Grafschaften Hoya und Diepholz sich täglich mehr zeigt, daneben aber zur Anzeige gekommen ist, dass einzelne Personen sich mit Lieferung der daselbst annoch vorräthigen Feldsteine ins Ausland befassen: so ist mit Vorwissen und Genehmigung des königlichen Cabinets-Ministerii beliebt worden, die Ausfuhr von rohen Feldsteinen aus dem Fürstenthum Lüneburg und in den Grafschaften Hoya und Diepholz nicht nur ins Ausland, sondern auch, zu Verhütung dieser Exportation durch andere hiesige Landes-Provinzen, in diese, ohne dazu von der unterzeichneten Behörde, nach vorgängiger Untersuchung und Prüfung der Local-Bedürfnisse, erhalte Special-Concession, bei Strafe der Confiscation, oder den Umständen nach, bei einer Geldbuße von 5 bis 50 Thalern, zu untersagen, erwähnte Special-Concession unentgeltlich ertheilen zu lassen, und die erkannt werdenden Strafen dem Denuncianten zuzubilligen.
Es wird solches Verbot hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, und haben sämtliche Obrigkeiten so wie die königlichen Zollämter darauf, dass solchem nicht entgegen gehandelt werde, zu halten, die ohne Erlaubnis auszuführen beabsichtigen Feldsteine anzuhalten und von solchen Contraventions-Fällen, unter Einsendung der Untersuchungs-Protocolle, zu weiterer Verfügung anhero zu berichten.
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Hannover, den 25sten Mai 1822
Königlich Grossbritannisch-Hannoversche-Provinzial-Regierung
Nieper
[Quelle : Stadtarchiv Diepholz]
Eigener Kommentar : Man muß den Verfasser bewundern, einen simplen Sachverhalt in nur zwei Sätzen, aber einer ganzen DIN A 4 Seite darzustellen.
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