Diepholz 1869 Essmannskamp

laufende N° 353 des Registers

Geschehen zu Diepholz in dem
Geschäftszimmer des unterzeichnenden Notars
am achten December eintausend achthundert
fünf und sechzig

Vor mir dem Königlichen Hannoverschen No-
tar Heinrich Wilhelm Plate zu Diepholz und
den zugezogenen Zeugen, nämlich
dem Kaufmann Wilhelm Klatte und
dem Bäcker Friedrich Steffens beide
von hier

in deren Person ebensowenig wie in mei-
ner eigenen, soweit mir auf die von mir
angestellte Erkundigung bekannt geworden,
die in den Paragraphen sieben und zwanzig
bis dreißig der Notariatsordnung für
das Königreich Hannover vom achtzehn-
ten September Eintausend achthundert drei
und fünfzig, bezeichneten Mängel stattfinden,
erschienenfür den Cigarrenfabrikanten Adolph Müller
in Watertown in den vereinigten Staaten von
Nord America dessen
Bevollmächtigten Kaufmann Johann Heinrich
Ocker aus Diepholzder Lohgerber Friedrich Wilhelm Müller
aus Diepholz die Ehefrau des Zimmermeisters Christian Müller
aus Diepholz Louise Sophie geborene
Müller daselbst

Die erschienen ersuchten mich, die nachstehen-
den Verhandlungen zu Protocoll zu nehmen und
erklärten sodann gemeinschaftlich :

1
Die hier unter den Nummern eins, zwei und
drei aufgeführten Geschwister Müller seien Er-
ben ihres weiland Vaters Friedrich Bern-
hard Müller zu Diepholz geworden.
Zu dem Nachlasse ihres Vaters gehöre auch
der zu Diepholz am Parkwege zwischen den
Grundstücken des Kaufmanns Heinrich Hustedt
und des Tuchmachers Wilhelm Evers belegen-
ne etwa zwei Morgen und zwölf Quadrat-
ruthen große sogenannte Eßmannskamp.

2.
Bezüglich des ebengenannten Grundstücks
sei zwischen den drei mehrfacherwähnten Geschwi-
stern Müller die Vereinbarung getroffen,
dass dies Grundstück der sogenannte Essmanns-
kamp dem Miterben Lohgerber Friedrich,
Wilhelm Müller zu Diepholz für die Summe
von vierhundert Thaler Gold, welchen Betrag
gedachter Lohgerber Friedrich Wilhelm Müller
zu Diepholz bei der demnächstigen Erbtheilung
des väterlichen Nachlasses sich anrechnen zu
lassen habe, allein zufallen und übertragen
werden solle.

3.

Dem Lohgerber Friedrich Wilhelm Müller
zu Diepholz sei das fragliche Grundstück Michaelis
dieses Jahres von den anderen beiden
Miterben zum alleinigen Eigenthum bereits
abgetreten und gehen auf denselben
alle nach dem ersten Januar Künftigen
Jahres fällig werdenden auf dem soge-
nannten Eßmannskampe ruhenden Lasten und
Abgaben über.
Als Comparenten ihren Vertrag beendet
hatten, wurden denselbst dies Protocoll
in Gegenwart der zugezogenen Zeugen
vorgelesen, genehmigt auch von sämmtlichen
Comparenten und von den Zeugen
wie folgt :

J.H.Ocker
W. Müller
Louise Müller
Wilh. Klatte als Zeuge
Fr. Steffens als Zeuge

eigenhändig Unterschrieben
Zur Beglaubigung

Heinrich Wilhelm Plate
königlich Hannoverscher Notar

Vorstehende dem Nummer dreihundert
drei und fünfzig des Registers eingetragenen
Originalprotocolle gleichlautende Urkunde
wird für den Lohgerber Friedrich
Wilhelm Müller zu Diepholz angefertigt
Diepholz den neunten December eintausend
achthundert fünf und sechzig

H W Plate

königlich Hannoverscher Notar

Erbschaft 1865 : Originaldokument



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